Ein mit Leben erfülltes Haus gehört zu den allgemeinen Glücksvorstellungen, der auch für viele in Erfüllung geht. Nicht mehr so glücklich ist der Hausbau, wenn es zu Baumängeln kommt. Doch an welchen Stellen treten häufig Bauschäden auf? Worauf sollten Bauherr:in achten?
Ein Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand. Ein Baumangel besteht, wenn das Bauwerk nicht so beschaffen ist, wie es in der Leistungsbeschreibung und/oder den Plänen beschrieben ist. Gibt es keine Leistungsbeschreibung oder Pläne, so ist die Sachmängelfreiheit ( §434 I 2 Nr. 1 BGB) gegeben, wenn sich die Wohnung oder das Haus für die vertraglich festgehaltene Art der Verwendung (zum Beispiel Wohnen) eignet und so beschaffen ist, wie es bei Bauwerken dieser Art üblich ist und wie man es als Bauherr:in erwarten kann (vgl. § 633 BGB Sach- und Rechtsmangel).
"...Bei Hausbau liefern Handwerker immer öfters Murks ab. Der Staat lässt die Eigentümer mit ihren Sorgen und Schulden allein..."
©Der Spiegel Nr.4/22.1.2022
Entscheidend für das erfolgreiche Melden eines Baumangels ist der Zeitpunkt der Prüfung und Meldung. Bis zur Abnahme des Bauwerks durch den Auftraggeber ist die Meldung eines Baumangels unkompliziert. Wer sich jedoch erst nach Bauabnahme über Mängel am Haus beschwert, kommt in die Situation dass es nun an ihm liegt nachzuweisen, dass der Mangel vom Bauunternehmen verursacht wurde. Es ist also absolut erforderlich, vor Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls das Gebäude auf Herz und Nieren zu prüfen und hier am besten auch einen Sachverständigen hinzuzuziehen.